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Verlust der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit
Wer sich stark alkoholisiert im Straßenverkehr bewegt, riskiert seinen Führerschein. Das kann selbst dann geschehen, wenn er im Zustand der Volltrunkenheit zu Fuß unterwegs war. Es muss allerdings verkehrsmedizinisch geklärt werden, ob es sich bei dem Betroffenen um einen Alkoholabhängigen handelt. Wenn dies festgestellt wird, fehlt es an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr und die Fahrerlaubnis ist im Verwaltungswege zwingend umgehend zu entziehen.
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In diesem Sinne hat das Verwaltungsgericht Neustadt (Rheinland-Pfalz) Az. 1 L 29/13 entschieden.
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In diesem Sinne hat das Verwaltungsgericht Neustadt (Rheinland-Pfalz) Az. 1 L 29/13 entschieden.
Eingestellt am 15.04.2013 von Hans-Jürgen Heller
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