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Tragen von FDJ-Symbolen ist straffrei
Ein Berliner Amtsgericht hat zwei Männer freigesprochen, die wegen des öffentlichen Tragens eines umstrittenen Emblems der Freien Deutschen Jugend (FDJ) angeklagt worden waren.
Sie hatten am Rande einer Gedenkveranstaltung zum Tag des Mauerbaus FDJ-Hemden mit dem Sonnensymbol getragen.
Das Gericht hielt das zwar für geschmacklos aber nicht strafbar.
Die FDJ der DDR war nicht verboten worden, sodass die Angeklagten freigesprochen wurden.
Ihr
Hans-Jürgen Heller
Fachanwalt für Strafrecht in Jena und Gera
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Eingestellt am 20.05.2014 von Hans-Jürgen Heller
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