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Scheidungskosten steuerlich absetzbar?
Die Kosten der Ehescheidung konnten bis zum Jahr 2012 bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden und wurden in der Regel auch von der Finanzverwaltung akzeptiert. Das soll sich wohl ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 ändern. Nach einer Rechtsänderung sollen Zivilprozesskosten nur noch als außergewöhnliche Belastungen akzeptiert werden, wenn ohne diese Ausgaben der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Scheidungskosten sollen regelmäßig nicht die Existenzgrundlage gefährden. Aus diesem Grunde wollen die Finanzverwaltungen wohl ab 2013 Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen akzeptieren. In den Formularen der Steuererklärung 2013 wird aus diesem Grunde auch nicht mehr nach ihnen gefragt. Die Lohnsteuerhilfevereine wollen jedoch Scheidungskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Es wird dann abzuwarten sein, wie sich die Finanzgerichte zukünftig zu dieser Problematik stellen werden.
Hans-Jürgen Heller
Fachanwalt für Familienrecht in Jena und Gera
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Eingestellt am 24.04.2014 von Hans-Jürgen Heller
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