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Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Geschiedene die Kosten einer Ehescheidung – Gerichtskosten und Anwaltskosten – als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen können. Inwieweit die außergewöhnliche Belastung jeweils anerkannt wird, hängt von den Einzelheiten des Falles ab, wie z. B. der Höhe der Einkünfte und der Zahl der Kinder.
Az.: 10 K 2392/12 E, Finanzgericht Düsseldorf
Ihr
Hans-Jürgen Heller
Fachanwalt für Familienrecht
in Jena und Gera
Eingestellt am 13.06.2013 von Hans-Jürgen Heller
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