Rotlicht gilt auch für Radfahrer
Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem Urteil darauf hingewiesen, dass Rotlicht an Ampelanlagen auch für Radfahrer gilt. Eine Fahranfängerin, die mit dem Fahrrad bei Rot über eine Ampel fuhr, wurde zu 45 Euro Bußgeld, einer zweijährigen Verlängerung der Führerscheinprobezeit und einem Aufbauseminar verurteilt.
Az. VG Aachen: 3L 571/13
Ihr
Hans-Jürgen Heller
Hans-Jürgen Heller
Fachanwalt für Strafrecht in Gera und Jena
Wie können wir Ihnen helfen?
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Eingestellt am 06.06.2014 von Hans-Jürgen Heller
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.