<< Unterhaltszahlungen von Großeltern für die Enkel | Verlust der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit >> |
Neuregelung des Ehegattenunterhalts zum 01.03.2013
Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten konnte herabgesetzt oder zeitlich befristet werden, wenn eine weitere Unterhaltszahlung auch unter Berücksichtigung der Belange eines Berechtigten unbillig wäre. Dabei war früher zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen.
Nunmehr soll insbesondere auch berücksichtigt werden, dass die lange Ehedauer ein stärkeres Kriterium bei der Billigkeitsabwägung darstellt.
Die gesetzliche Neuregelung ist bedeutsam, da sie eine Korrektur der bisherigen Gesetzgebung zum Ehegattenunterhalt darstellt.
Die Stellung der Unterhaltsberechtigten, also in den meisten Fällen der Ehefrauen, soll etwas verbessert werden, indem die Ehedauer als wichtiges Kriterium im Rahmen der Abwägung für die Befristung und die Begrenzung des nachehelichen Unterhalts hervorgehoben wird.
Mit den besten Grüßen
Hans-Jürgen Heller
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
in Jena und Gera
.
Eingestellt am 09.04.2013 von Hans-Jürgen Heller
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.