<< Nutzungsentschädigung | Fahrerlaubnisentzug bei einmaligem Drogenkonsum >> |
Keine Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat entschieden, dass ein Blutalkoholwert von 0,65 Promille allein nicht ausreichend ist, einen Kraftfahrer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu verurteilen, erst recht nicht wegen vorsätzlicher Trunkenheit.
Im vorliegenden Fall war bereits unklar, zu welchem Zeitpunkt die Blutentnahme erfolgt war. Das OLG hat betont, dass jeweils eine alkoholbedingte Gefährdung festgestellt werden muss. Die gerichtliche Feststellung muss mit hinreichender Klarheit einen rauschbedingten Fahrfehler des Betroffenen belegen. Es reicht demnach nicht aus, die Strafbarkeit allein mit der Feststellung des Promillewertes zu begründen.
(Aktenzeichen OLG Schleswig: 1 Ss 152/13)
Ihr
Hans-Jürgen Heller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht in Jena und Gera
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Eingestellt am 17.03.2014 von Hans-Jürgen Heller
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.