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Kein Anspruch leiblicher Väter auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft
Nach Ansicht des EGMR verletzt diese Regelung auch weder das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch verstößt sie gegen das Diskriminierungsverbot.
Der EGMR hat mit dieser Begründung beide Anfechtungsklagen der leiblichen Väter abgewiesen.
EGMR, Urteil vom 22.03.2012, Az. 45071/09
EGMR, Urteil vom 22.03.2012, Az. 23338/09
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Eingestellt am 04.10.2012 von Hans-Jürgen Heller
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