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Gesetzliche Neuregelung zu Führerscheinen
Dazu sollte man auf jeden Fall wissen, dass ab diesem Tag alle Führerscheine, die neu erteilt oder verlängert werden, auf 15 Jahre befristet sind. Dabei soll der Umtausch nach Ablauf der Frist vornehmlich der Aktualisierung von Namen und Lichtbild dienen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Prüfungen sollen damit nicht verbunden sein. Untersuchungen können jedoch für bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. Busfahrer und Berufskraftfahrer, angeordnet werden.
Es sollen somit alle vor dem 19.01.2013 ausgehändigten Führerscheine bis zum 18.01.2033 gültig bleiben. Das soll auch für die zahlreichen noch im Umlauf befindlichen Führerscheine aus DDR-Zeiten gelten.
Es sollte überprüft werden, dass beim Umtausch der Führerscheine alle zuvor erworbenen Fahrerlaubnisklassen von der Zulassungsbehörde auch im neuen
EU-Kartenführerschein eingetragen sind.
Eingestellt am 28.05.2013 von Hans-Jürgen Heller
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