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Genaue Prüfung von unscharfen Radarfotos
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen IV 4 RBs 29/11) hat auf die Rechtsbeschwerde des Autofahrers hin das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dabei wies das Oberlandesgericht daraufhin, dass bei einem unscharfen Radarfoto die Verurteilung des mutmaßlichen Fahrers detailliert begründet werden muss. Bei einer sehr schlechten Qualität des Radarfotos müsse der Amtsrichter in der Verhandlung bei Bezugnahme auf das Lichtbild in den Akten auch auf die Mängel des Radarfotos hinweisen. Der Amtsrichter hätte im vorliegenden Fall konkret darlegen müssen, warum es ihm trotzdem möglich gewesen sei, den Beschuldigten als Fahrer zu identifizieren. Da der Amtsrichter im vorliegenden Fall nicht ausreichende begründet hat, wieso der Beschuldigte im vorliegenden Fall der Autofahrer gewesen ist, konnte das Urteil des Amtsgerichts keinen Bestand haben.
Das Amtsgericht wird deshalb den Fall noch einmal zu prüfen und zu entscheiden haben.
Lassen Sie sich beraten in meinem Büro in Jena oder Gera.
Ihr
Rechtsanwalt Heller
Fachanwalt für Strafrecht
Eingestellt am 09.11.2012 von Hans-Jürgen Heller
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