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Flensburger „Verkehrssünderkartei“
Eine wesentliche Änderung soll darin bestehen, dass zukünftig bereits bei acht Punkten der Führerschein entzogen werden soll. Gegenwärtig sind dafür 18 Punkte nötig. Die Verkehrsdelikte sollen außerdem neu bewertet und die Tilgungsfristen einfacher geregelt werden. Es soll nur noch dann Einträge in die „Verkehrssünderkartei“ geben, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist. Damit soll die heute übliche Koppelung der Eintragung an die Höhe des Bußgeldes entfallen.
So soll zukünftig für das Einfahren in eine Umweltzone ein Bußgeld verhängt werden, es soll jedoch dafür keine Punkte mehr geben.
Für besonders schwere Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr sieht das neue System zwei Punkte vor. Für andere weniger schwerwiegende Delikte soll es nach der Neuregelung einen Punkt geben.
Für mehr Übersichtlichkeit soll die Neuerung auch bei der Löschung der Punkte sorgen. Delikte, die mit einem Punkt geahndet wurden, sollen nach zweieinhalb Jahren gelöscht werden. Zwei-Punkte-Delikte sollen nach fünf Jahre getilgt werden. Ein Vorteil gegenüber der jetzigen Situation besteht darin, dass sich durch neue Verkehrsverstöße die Tilgungsfrist der „alten Punkte“ nicht verlängert. Wenn allerdings vier Fahrverbote eingetragen sind, soll der Führerschein entzogen werden.
Es ist nicht geplant, dass ein Punkteabbau durch freiwillige Maßnahmen möglich ist.
Zu beachten ist, dass es einen Punkteeintrag nur für Verkehrsverstöße im Inland geben soll.
Die geplante Neuregelung soll ab Ende 2013 gelten.
Die Praxis wird zeigen, ob dies dann tatsächlich zu einer Vereinfachung der Ahndung von Verkehrsverstößen führen wird.
Einen punktefreien Herbst wünscht Ihnen
Ihr Hans-Jürgen Heller
Fachanwalt für Strafrecht
Für die Beratung/Vertretung in Bußgeldverfahren stehen wir Ihnen in Gera oder Jena jederzeit gern zur Verfügung.
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Eingestellt am 12.10.2012 von Hans-Jürgen Heller
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