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Fahrverbot nach Handy-Nutzung
Wer mehrfach das Handy-Verbot im Straßenverkehr missachtet, kann mit einem vorübergehenden Fahrverbot belegt werden.
So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 3 RBs 256/13), dass die Rechtsbeschwerde eines Fahrzeugführers gegen das Urteil eines Amtsgerichts zurückgewiesen hat.
Das Oberlandesgericht argumentierte, dass die Strafe in diesem Fall wegen einer „beharrlichen Pflichtverletzung“ verhängt werden kann. Der Fahrzeugführer im konkreten Fall war bereits zweimal in den vergangenen Jahren wegen der unerlaubten Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt verurteilt worden.
Gute Fahrt wünscht
Hans-Jürgen Heller
Fachanwalt für Strafrecht in Jena und Gera
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Eingestellt am 15.01.2014 von Hans-Jürgen Heller
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