<< Tragen von FDJ-Symbolen ist straffrei | Rotlicht gilt auch für Radfahrer >> |
Atemalkoholtest freiwillig
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Urteil festgestellt, dass ein Atemalkoholtest immer freiwillig sein muss. Bei Polizeikontrollen kann somit ein Atemalkoholtest nicht etwa zwangsweise durchgeführt werden. Die Polizeibeamten müssen den Autofahrer aber nicht ausdrücklich über die Freiwilligkeit belehren. Damit kann das Ergebnis eines Atemalkoholtests in einem Bußgeld- oder Strafverfahren auch ohne eine solche Belehrung gerichtlich verwertet werden.
OLG Brandenburg, Aktenzeichen: 53 Ss-Owi 58/13, Beschluss vom 16.04.2013
Ihr
Hans-Jürgen Heller
Fachanwalt für Strafrecht
in Jena und Gera
Hans-Jürgen Heller
Fachanwalt für Strafrecht
in Jena und Gera
Haben Sie Fragen?
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Eingestellt am 27.05.2014 von Hans-Jürgen Heller
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.