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Anspruch auf Vormundschaft für Enkel
Das bedeutet allerdings nicht, dass es einen Automatismus dahingehend gibt, dass den Großeltern dann automatisch die Vormundschaft übertragen werden muss.
Die Gerichte müssen jeweils im Einzelfall prüfen, ob eine Übertragung der Vormundschaft für die Enkel auf die Großeltern in Frage kommt.
Voraussetzung, um als Vormund in Betracht zu kommen, ist allerdings eine enge familiäre Bindung zum Kind.
Die Bedeutung der Entscheidung liegt darin, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Großeltern bei der Prüfung der Vormundschaft zumindest nicht übergangen werden dürfen, sondern sie müssen bei der Auswahl eines Vormunds auf jeden Fall berücksichtigt werden.
Ihr
Hans-Jürgen Heller
Fachanwalt für Familienrecht
(03641) 82 08 58
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Eingestellt am 26.09.2014 von Hans-Jürgen Heller
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