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Aktuelle EU-Verordnung zu grenzüberschreitenden Erbschaften
Einer neuen EU-Verordnung zufolge sollen bei grenzüberschreitenden Erbschaften künftig nur noch die Rechtsordnung und die Behörden bzw. Gerichte eines einzigen Landes zuständig sein. Falls ein Bürger des Staates A, der im Staat B lebt und Immobilien und Konten in beiden Ländern besitzt, stirbt, soll zukünftig die gesamte Erbschaft nach dem Recht des Landes geregelt werden, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Diese Regelung soll zu einer deutlichen Vereinfachung bei der Abwicklung von Erbschaften mit Grenzüberschreitung führen.
Für die Klärung Ihrer Erbsache können Sie uns gern kontaktieren.
Ihr Hans-Jürgen Heller
Rechtsanwalt für Erbrecht
Eingestellt am 14.06.2012 von Hans-Jürgen Heller
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